Einzeltherapie
Nach den neuen Richtlinien der Psychotherapie gibt es seit dem 01.04.2017 die Möglichkeit in Form von Sprechstunden abzuklären, ob eine Therapie oder andere Maßnahmen indiziert sind. Dies bei jedem Therapeuten. Wenn man als Therapeut einen Platz frei hat kann man zudem noch die Probatorische Phase einleiten in der eine Vertiefung der Abklärung stattfinden kann. Beide Kontingente (jeweils 5 Sitzungen) können über die Krankenversichtertenkarte ohne Antragspflicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
In dieser Anfangsphase findet ein Kennenlernen statt und die Indikation für eine Psychotherapie wird abgeklärt. Hierfür werden die lebensgeschichtlichen Daten des Kindes und der Eltern erhoben. Außerdem ist ein Konsiliarbericht des behandelnden Kinderarztes erforderlich. Am Ende dieser Phase wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie beantragt wird. Falls ja, wird ein Therapievertrag abgeschlossen.
Im Anschluss kommt das Kind / Jugendliche / junge Erwachsene verbindlich ein bis zwei Mal pro Woche zu seinen Therapiesitzungen in die Praxis.
Die Stundendauer beträgt 50 min. Die Beantragung der Stundenkontingente ist individuell und kann von 2x 12 Stunden als Kurzzeittherapie bis zu max 150 Stunden (mit Verlängerung) als Langzeittherapie beantragt werden. Um den Entwicklungsprozess des Kindes oder Jugendlichen zu fördern, kommen ca. alle vier Wochen begleitende Elterngespräche hinzu.
Die Schlußphase der Therapie wird durch ein bewußtes Abschiedsnehmen gekennzeichnet. Es ist wichtig auch dem Abschiedsprozeß Raum zu geben und diesen in das Therapiegeschehen zu integrieren.
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterliegt der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern, durch das Kind / Jugendlichen / jungen Erwachsenen erhält niemand Auskunft über den Patienten. Dennoch ist es manchmal sinnvoll, andere Personen (Lehrer, Jugendämter, Verwandte) in den Prozess miteinzubinden. Dies bedarf einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung.