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Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und -therapeutinnen behandeln psychische Störungen bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr; bei Jugendlichen bis zum 18 Lebensjahr; und bei jungen Erwachsenen ab Antragstellung vor dem 21. Lebensjahr bis zum Ende der Behandlung. Ziel ist es, den Patienten bei der Wahrnehmung und der Bewältigung seiner individuellen Konflikte und Probleme zu unterstützen, um den natürlichen Entwicklungsprozess wieder in die Wege zu leiten.
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