Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterliegt der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern, durch das Kind / Jugendlichen / jungen Erwachsenen erhält niemand Auskunft über den Patienten. Dennoch ist es manchmal sinnvoll, andere Personen (Lehrer, Jugendämter, Verwandte) in den Prozess miteinzubinden. Dies bedarf einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung.