Bitte denken Sie selbstständig daran, zu Beginn des Quartals (01.Januar/01.April/01.Juli/01.Oktober) die Krankenversichertenkarte mit zu bringen.
Bei den privaten Kassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse vorab, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in den Leistungen enthalten ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Abrechnungsfaktor meiner Praxis beträgt 3 - 3,5. In diesem Falle ist die gestellte Rechnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Ihre Termine werden so vereinbart, dass vor den Sitzungen zumeist für Sie keine relevante Wartezeit entsteht. Dies bedeutet aber, dass bei zu kurzfristigen Absagen kein anderer Patient einspringen kann. Deshalb muss ich Ihnen bei Therapieterminen, die Sie kurzfristiger als 24 Stunden vorher absagen oder zu denen Sie nicht erscheinen, eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Absagen, deren Gründe Sie nicht persönlich zu verantworten haben z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Stau, Arbeitgeber, Krankheit etc. Dieses Ausfallhonorar gemäß der Grundlage des BGB § 293,296,615 wird von den Kostenträgern nicht erstattet.